Homosexuelle Initiative (HOSI) Wien

1. Lesben- und Schwulenverband Österreichs

ÖVP-Politiker treffen HOSI-Wien-VertreterInnen zum Gespräch über Eingetragene Partnerschaft

Kurt Krickler, Minister Josef Pröll, Ute Stutzig und Christian Högl

Gleich zwei hochrangige ÖVP-Politiker haben heute Vormittag VertreterInnen der Homosexuellen Initiative (HOSI) Wien zu Gesprächen empfangen, um sich über ihre Anliegen in Sachen Gleichstellung von gleich- mit verschiedengeschlechtlichen Partnerschaften informieren zu lassen. „Zuerst trafen wir in der ÖVP-Zentrale mit ÖVP-Generalsekretär Hannes Missethon zusammen, danach mit Bundesminister Josef Pröll in seiner Eigenschaft als Leiter der ÖVP-Perspektivengruppe“, berichtet HOSI-Wien-Mitarbeiterin Ute Stutzig.

„Uns ging es dabei in erster Linie darum, nach den vielen teils positiven, teils widersprüchlichen und teils auch auf Uninformiertheit schließen lassenden Wortmeldungen verschiedener ÖVP-PolitikerInnen in den letzten Wochen zu diesem Thema authentisch und direkt unsere Vorstellungen zu präsentieren.“

„Die beiden Gespräche fanden in freundlicher Atmosphäre statt. Wir konnten dabei unsere Positionen ausführlich darlegen“, ergänzt HOSI-Wien-Obmann Christian Högl. „Der Diskussionsprozess innerhalb der ÖVP ist aber noch in Fluss und soll erst im September/Oktober abgeschlossen sein. Daher haben unsere Gesprächspartner um Verständnis dafür gebeten, dass sie zum jetzigen Zeitpunkt keine abschließende Stellungnahme abgeben können. Wir sind aber eingeladen, mit der ÖVP in dieser Frage weiter im Gespräch zu bleiben, was wir auch tun werden. Weitere Gesprächstermine mit wichtigen ÖVP-PolitikerInnen sind bereits für die kommenden Wochen vereinbart.“

Substantielle Verbesserungen

„Uns war es wichtig, zwei wesentliche Positionen bei Missethon und Pröll zu deponieren“, erklärt Stutzig weiter. „Erstens haben wir klargestellt, dass wir Substantielles erwarten und uns nicht mit der Gleichstellung der Lebensgemeinschaften zufrieden geben wollen. Diese Gleichstellung ist quasi erledigt aufgrund eines Urteils des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte. In allen relevanten Gesetzen ist der Begriff ‚Lebensgefährte‘ ohnehin neutral formuliert. Zur Gleichbehandlung homo- und heterosexueller Lebensgemeinschaften reicht daher eine nichtdiskriminierende Gesetzesauslegung durch die Gerichte, eine Präzisierung durch den Gesetzesgeber wäre allenfalls im Sinne der Rechtsklarheit notwendig. Viele Rechte gelten also – entgegen häufig anders lautender Meldungen – jetzt schon für gleichgeschlechtliche Lebensgemeinschaften, das Eintrittsrecht in den Mietvertrag des verstorbenen Partners, die Pflegefreistellung zur Pflege des erkrankten Lebensgefährten, ebenso die Hospizkarenz, oder das Zeugnisentschlagungsrecht im Strafverfahren oder die Mitversicherung nicht berufstätiger LebensgefährtInnen in der gesetzlichen Krankenversicherung. Für uns geht es daher jetzt um jene Rechte, die Eheleuten vorbehalten sind. Auch Änderungen bestimmter Einzelgesetze oder den Vorschlag, privatrechtliche Partnerschaftsverträge zu schließen, den erst gestern wieder Justizsprecherin Maria Fekter gemacht hat, lehnen wir strikt ab. Solche Verträge kann man heute ohnehin schon schließen, da muss sich das Parlament nicht bemühen. Auf der anderen Seite können jedoch durch solche Verträge etwa die Bestimmungen des Fremden- oder Erbrechts nicht umgangen werden!“

Keine Öffnung der Ehe

„Zweitens“, so Generalsekretär Kurt Krickler weiter, „haben wir betont, dass uns völlig klar ist, dass die ÖVP einer Öffnung der standesamtlichen Ehe nicht zustimmen wird. Der auch für uns akzeptable Kompromiss wäre die am Standesamt zu schließende Eingetragene PartnerInnenschaft (EP), mit der möglichst die gleichen Rechte und Pflichten verbunden sein müssen wie für die Ehe. Wir wollen ohnehin auch adäquatere Scheidungsbestimmungen, da wir es für die EP unangebracht finden, eine Scheidung aus Verschulden vorzusehen oder die Möglichkeit für eine/n Partner/in, die Scheidung bis zu sechs Jahre zu blockieren. Aus diesem Grund können wir auch dem von der SPÖ vorgelegten Entwurf für eine EP nicht zur Gänze zustimmen. Solange diese Bestimmungen für die Ehe gelten, finden wir daher auch die Öffnung der Ehe gar nicht für anstrebenswert.“

HINWEIS: Eine Übersicht über die derzeitige Rechtslage in Österreich, die Forderungen der HOSI Wien und die Situation im europäischen Ausland findet sich in der HOSI-Wien-Broschüre „Wir wollen heiraten!“.

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