Homosexuelle Initiative (HOSI) Wien

1. Lesben- und Schwulenverband Österreichs


Selbstbezichtigungsaktion „Auch ich habe gegen § 209 verstoßen!“

In den 1970er Jahren haben in Deutschland rund 400 mutige und teilweise sehr prominente Frauen die teilweise Entkriminalisierung des Schwangerschaftsabbruchs dadurch beschleunigt, dass sie in einer vielbeachteten Selbstbezichtigungsaktion in der Illustrierten stern bekannten: „Ich habe abgetrieben!“

Die HOSI Wien wollte mit einer ähnlichen Aktion helfen, den § 209 zu Fall zu bringen. Im Frühjahr 2001 lancierte sie in den LAMBDA-Nachrichten (# 2/01) die Selbstbezichtigungskampagne „Auch ich habe gegen § 209 verstoßen!“

Sinn der Aktion war es zu zeigen, dass § 209 Unrecht war. Jene, die sich damals zu ihrer „Tat“ bekannten, gaben durch ihr Bekenntnis zu verstehen, dass ein Verstoß gegen § 209 nichts Schlechtes war, wofür sie sich schämen oder genieren müssten. Und natürlich war ein Ziel der Aktion, § 209 lächerlich zu machen und ad absurdum zu führen.

Wer konnte mitmachen? Gegen § 209 konnte im Prinzip jede/r verstoßen – nämlich als Mit- bzw. Beihilfetäter/in. Als KomplizInnen kamen z. B. jene in Frage, die nach § 209 verbotene Sexualkontakte wissentlich ermöglichten bzw. unterstützten, etwa weil sie dem Paar ein Bett oder die Wohnung zur Verfügung stellten. Sie konnten sogar selbst Jugendliche unter 18 sein!

Wer mitmachen wollte, musste natürlich bereit sein, seinen/ihren Namen und ein Foto öffentlich zu machen. Was unbedingt zu beachten war: Um eventuelle Schwierigkeiten zu vermeiden, sollte es natürlich keine anderen MitwisserInnen als die Beteiligten geben – und natürlich keine Beweise, falls es zu Ermittlungen gekommen wäre (womit wir aber ohnehin nicht rechneten). Dann konnte einem nichts passieren – denn selbst wenn man sich selber bezichtigte, konnte man ohne ein bekanntes Opfer schwerlich verurteilt werden. Am allerbesten war es natürlich, wenn die Sache mehr als fünf Jahre zurücklag und damit verjährt war.

Die HOSI Wien verlangte jedenfalls keine Beweise und überprüfte die Behauptung nicht. Sie wollte es jedem und jeder einzelnen überlassen, ob die Selbstbezichtigung wahr oder erfunden war. An und für sich ist die Vortäuschung einer strafbaren Handlung selbst strafbar – aber keine Strafverfolgungsbehörde der Welt hätte je nachweisen können, dass man entgegen einer anderslautenden Behauptung nicht gegen § 209 verstoßen hatte. Die HOSI Wien hatte jedenfalls keinerlei moralischen Bedenken gegen vorgetäuschte Bezichtigungen. Dieses Mittel würde den Zweck der Beseitigung einer menschenrechtswidrigen Bestimmung mehr als heiligen.

Um die Aktion zu lancieren, hatten sich ursprünglich drei Leute zu einem Verstoß gegen § 209 bekannt: Hermes Phettberg, Kurt Krickler und Friedl Nussbaumer. Die Aktion fand jedoch weniger UnterstützerInnen als erhofft. Nur drei weitere Personen folgten dem Aufruf.

Im Folgenden die „Testimonials“ der sechs BekennerInnen:

Friedl Nussbaumer:
Auch ich habe gegen den Paragraphen 209 verstoßen. Ich war 14 Tage älter als mein Freund. Als ich 18 wurde, haben wir trotzdem nicht zwei Wochen auf Sex verzichtet.

Hermes Phettberg:
Auch ich habe gegen den Paragraphen 209 verstoßen. Bei mir war es im Prater. Dort war ein „Dschungel“ genanntes Stück vollendetster Wildnis. Er stand in Vollblüte wie Elischa am Acker. Er konnte noch nicht 18 sein, das halte ich für ausgeschlossen, aber er war seelisch deutlich muskulöser als ich. „Für 300 schnalz ich dich, daß du eine Woche nicht sitzen wirst können“, begann er die Geschäftsanbahnung…

Kurt Krickler:
Auch ich habe gegen § 209 verstoßen. Ich habe mich schon von einem 15-Jährigen bumsen lassen. Er hat aus völlig freien Stücken eingewilligt. Es wäre auch schwierig gewesen, ihn gegen seinen Willen dazu zu zwingen!

Annelies Handl:
Auch ich habe gegen § 209 verstoßen. Ich habe meinem 17-jährigen Sohn ausdrücklich erlaubt, mit seinem volljährigen Freund Sex zu haben, und ihnen dafür auch unsere Wohnung zur Verfügung gestellt.

Miriam Wess:
Auch ich habe gegen § 209 verstoßen. Ich habe einem 19-jährigen Freund für ein Wochenende meine Wohnung überlassen, damit er gemeinsam mit seinem 16-jährigen Freund ungestört zwei harmonische Tage verbringen konnte. Den Sekt legte ich am Vortag in den Kühlschrank.

Dr. Horst Schalk:
Auch ich habe gegen § 209 verstoßen. Ich habe einem jungen Schwulenpaar, 17 und 19 Jahre alt, genaue Aufklärung über schwulen „Safer Sex“ gegeben.