Homosexuelle Initiative (HOSI) Wien

1. Lesben- und Schwulenverband Österreichs

Rumänien beendet strafrechtliche Diskriminierung von Lesben und Schwulen

Die vom rumänischen Parlament bereits im Dezember 2001 heimlich verabschiedeten Gesetzesänderungen wurden erst Ende Jänner 2002 durch Veröffentlichung im Amtsblatt bekannt. GegnerInnen wie die orthodoxe Kirche wurden ausgetrickst.

„Nun, da selbst Rumänien seine letzten strafrechtlichen Sonderbestimmungen gegen Lesben und Schwule endgültig abgeschafft hat – sie zählten zu den umstrittensten und am heftigsten kritisierten in ganz Europa –, ist es überhaupt nicht mehr verständlich, warum Österreich die strafrechtliche Diskriminierung Homosexueller nicht beendet“, kommentiert HOSI-Wien-Obfrau Helga Pankratz die gestern bekanntgewordene Reform in diesem EU-Beitrittsland.

Durch sie wurde u. a. die bisherige höhere Mindestaltersgrenze für homosexuelle Beziehungen von 18 auf die für heterosexuelle Handlungen von 15 Jahren herabgesetzt.

„Damit ist Rumänien seinen menschenrechtlichen Verpflichtungen aufgrund der Kopenhagener Beitrittskriterien nachgekommen. Erst im Herbst 2001 haben EU-Kommission und EU-Parlament in ihren jährlichen Berichten über die Fortschritte der einzelnen Beitrittsländer bei den Vorbereitungen auf die EU-Mitgliedschaft ausdrücklich auf der Abschaffung strafrechtlicher Sonderbestimmungen gegen Lesben und Schwule bestanden. Würde Österreich heute der EU beitreten, müßte erst § 209 abgeschafft werden, um die Kopenhagener Kriterien zu erfüllen. Österreich ist da billig davongekommen, aber“, so Pankratz weiter, „es wird immer mehr zu einem Glaubwürdigkeitsproblem innerhalb der EU, die einerseits von den Beitrittsländern die Einhaltung der Menschenrechte einfordert, aber andererseits selbst ein Mitglied hat, das diese massiv verletzt.“

Blamage für Österreich

„Das vielgeschmähte Rumänien hat Österreich aber nicht nur in punkto strafrechtlicher Nichtdiskriminierung, sondern auch in Sachen aktiver Diskriminierungsschutz hinter sich gelassen“, kommentiert HOSI-Wien-Obmann Christian Högl die Rückständigkeit Österreichs. „Das rumänische Parlament hat nämlich zugleich auch ein umfassendes Antidiskriminierungsgesetz verabschiedet, das Personen ausdrücklich auch aufgrund ihrer sexuellen Orientierung vor Benachteiligung und Ungleichbehandlung schützt. Es ist wirklich eine Riesenschande für Österreich, daß uns jetzt auch Länder wie Rumänien in diesen Bereichen überholen und Österreich seinen lesbischen Bürgerinnen und schwulen Bürgern immer noch diesen mittlerweile gesamt-europäischen Menschenrechtsstandard und Diskriminierungsschutz verwehrt.“

Dank FPÖVP in der untersten Liga

„Gerade heute, da wir – negative – Bilanz ziehen über zwei Jahre blau-schwarze Regierung, muß festgehalten werden, daß sie in diesen Fragen der Menschenrechte und Nichtdiskriminierung völlig versagt hat und schuld darin ist, daß Österreich sich – nur mehr mit Albanien, Moldawien und Serbien – in der untersten Liga Europas findet”, meint Högl weiter. Zwei Jahre Blau-schwarz waren eine Katastrophe für Lesben und Schwule – auch die Entschädigung homosexueller NS-Opfer wurde bekanntlich von FPÖVP abgelehnt.“

Die HOSI Wien gratuliert ihren rumänischen Freundinnen und Freunden zu diesem Erfolg, für den sie über Jahre gearbeitet und Lobbying betrieben haben. Er bestärkt uns darin, daß auch § 209 letztlich fallen wird und die FPÖVP mit jedem weiteren Tag, an dem sie diese menschenrechtswidrige Bestimmung in Kraft beläßt, noch größere Schuld auf sich lädt.

Die beiden Gesetzesänderungen wurden von der rumänischen Abgeordnetenkammer bereits am 18. Dezember und vom Senat am 20. Dezember 2001 verabschiedet. Am 14. Jänner unterschrieb sie der Staatspräsident, aber erst am 31. Jänner 2002 wurden sie durch die Veröffentlichung im rumänischen Amtsblatt bekannt. Das Parlament hatte in völliger Diskretion gehandelt, um die Gegner, insbesondere die orthodoxe Kirche, nicht wieder auf den Plan zu rufen. So wurden die beiden Gesetzesanträge weder auf der offiziellen Tagesordnung der beiden Kammern noch in den Protokollen der Sitzungen erwähnt!
Die Gesetzesänderungen waren durch Regierungsverordnungen vom August 2000 (AD-Gesetz) bzw. Juni 2001 (strafrechtliche Gleichbehandlung der Homosexualität) bereits vorweggenommen worden. Das Parlament mußte sie allerdings bestätigen, was nunmehr geschehen ist.

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