Homosexuelle Initiative (HOSI) Wien

1. Lesben- und Schwulenverband Österreichs

HOSI Wien: Ungleicher Diskriminierungsschutz ist klare Menschenrechtsverletzung

„Anlässlich der bevorstehenden Entscheidung über eine Novelle des Gleichbehandlungsgesetzes im Ministerrat fordern wir die ÖVP auf, die ausgerechnet beim Schutz vor Diskriminierung gesetzlich verankerte Diskriminierung endlich zu beseitigen“, erklärt Christian Högl, Obmann der Homosexuellen Initiative (HOSI) Wien. Die letzte diesbezügliche Gesetzesänderung scheiterte ja im Jänner 2011 im Nationalrat am ÖVP-Klub. Dieser desavouierte damals den eigenen Parteiobmann und Außenminister Michael Spindelegger, der sich eine Woche später, am 26. Jänner 2011, anlässlich der periodischen universellen Menschenrechtsüberprüfung Österreichs durch den Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen in Genf heftiger Kritik ausgesetzt sah (vgl. Aussendung vom 27. 1. 2011).  Und es war das zweite Mal nach 2007 (vgl. Aussendung vom 5. 11. 2007), dass die zuständigen UNO-Gremien Österreich für diese Menschenrechtsverletzung gerügt – um nicht zu sagen verurteilt – haben. Artikel 26 des UNO-Menschenrechtspakts lässt in der Tat keinerlei Interpretationsspielraum offen: „Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich und haben ohne Diskriminierung Anspruch auf gleichen Schutz durch das Gesetz. In dieser Hinsicht hat das Gesetz jede Diskriminierung zu verbieten und allen Menschen gegen jede Diskriminierung (…) gleichen und wirksamen Schutz zu gewährleisten”, lautet dieser.

Außenminister Spindelegger Blamage ersparen

Im Vorjahr erteilte der UNO-Menschenrechtsrat Österreich ausdrücklich den Auftrag, diese Ungleichbehandlung beim Schutz vor Diskriminierung zu beseitigen. Demnächst wird Österreich dem Menschenrechtsrat über die Fortschritte bei der Umsetzung vollständiger Menschenrechte wieder berichten müssen. „Wir appellieren daher an die MinisterInnen und Nationalratsabgeordneten der ÖVP, der geplanten Novelle der Gleichbehandlungsgesetzgebung zuzustimmen und nicht nur Österreich, sondern auch ihrem Parteiobmann und Außenminister Spindelegger eine neuerliche Blamage in Genf zu ersparen“, so Högl weiter. „Es wäre wichtig, dass die ÖVP von der Wirtschaft und ihren VertreterInnen zum Umdenken bewegt wird – immerhin haben die Sozialpartner, also auch die Wirtschaftskammer, der geplanten Novelle bereits zugestimmt –, damit sie bei ihren eigenen Bemühungen in den Bereichen Diversity Management und gesellschaftliche Verantwortung von Unternehmen (‚Corporate Social Responsibility‘) glaubwürdig bleiben.“

Kein juristisches Neuland

„Die Argumente der GegnerInnen eines einheitlichen Schutzniveaus für alle Diskriminierungsmerkmale, wie sie auch in den letzten Tagen wieder in den Medien vorgebracht wurden, sind teilweise abstrus und hanebüchen“, betont HOSI-Wien-Generalsekretär Kurt Krickler. „Denn die Angleichung des Diskriminierungsschutzes stellt ja keineswegs juristisches Neuland dar. Daher ist es überhaupt nicht nachvollziehbar, warum etwas, was sich in Österreich für ethnische Herkunft, Geschlecht oder Behinderung bewährt hat, plötzlich für Alter, Religion, Weltanschauung oder sexuelle Orientierung unüberwindbare Probleme schaffen sollte. Außerdem beweisen viele EU-Staaten, dass einheitlicher Schutz vor Diskriminierung sehr wohl möglich ist und funktioniert – etwa Belgien, Bulgarien, Deutschland, Estland, Irland, Großbritannien, Litauen, Luxemburg, Niederlande, Rumänien, Slowakei, Slowenien, Spanien und Ungarn. Und in Österreich sehen ja sämtliche Landesgesetze – außer in NÖ – ebenfalls bereits einheitlichen Schutz vor. Wenn beispielsweise ‚Wiener Wohnen‘ jetzt schon verpflichtet ist, niemanden wegen der sexuellen Orientierung beim Zugang zu Wohnraum zu diskriminieren, kann man ja wohl auch private Hausverwaltungen und Hausherren gesetzlich dazu verpflichten.“

Rückfragehinweis:
Christian Högl, Obmann, Tel. 0699-118 11 038
Kurt Krickler, Generalsekretär, Tel. 0664-57 67 466

Schreibe einen Kommentar