Homosexuelle Initiative (HOSI) Wien

1. Lesben- und Schwulenverband Österreichs

HOSI Wien begrüßt geplante Rehabilitierung und Entschädigung der Opfer homophober Strafverfolgung

Die Beharrlichkeit von HOSI Wien und LGBTIQ-Community haben sich ausgezahlt. Aber einige wichtige Details sind noch offen.

Wie gestern, Mittwoch, bekannt wurde, plant die Bundesregierung die Rehabilitierung und Entschädigung für die Opfer der Strafverfolgung, die bis 2002 Menschen für ihre sexuelle Orientierung kriminalisierte.

Das geht aus dem Budgetbegleitgesetz hervor, das gestern im Nationalrat eingebracht wurde. Ann-Sophie Otte, Obfrau der HOSI Wien, sagt dazu: „Das ist ein wichtiges Signal für die Opfer, denen zusätzlich zur Strafverfolgung oft auch ihre soziale Existenz vernichtet wurde. Das alles lässt sich nicht mehr rückgängig machen. Aber dass die Republik sie offiziell rehabilitiert und für das erlittene Unrecht entschädigt, ist als Anerkennung des Unrechts ein wirklicher Grund zur Freude und ein großer Erfolg für die HOSI Wien und die LGBTIQ-Community, die das seit vielen Jahren von der Politik gefordert haben.“

Ann-Sophie Otte, Obfrau der HOSI Wien: „Haftzeiten müssen auf die Pension angerechnet und Geldstrafen zurückgezahlt werden.“

Allerdings sind noch einige wesentliche Fragen für die HOSI Wien offen: „Hier sind Menschen zu Unrecht im Gefängnis gesessen, die konnten in dieser Zeit ja nicht arbeiten. Es muss also unbedingt eine beitragsfreie Anrechnung der Haftzeiten auf die Pension erfolgen. Ebenso müssen die verhängten Geldstrafen entsprechend verzinst zurückgezahlt werden“, sagt Otte. „Wir erwarten, dass die Bundesregierung das in ihrem finalen Gesetzesantrag berücksichtigen wird.“

Obwohl Homosexualität grundsätzlich bereits 1971 entkriminalisiert wurde, gab es trotzdem vier Sonderparagraphen (§§ 209, 210, 220 und 221 StGB), die sonst legales Verhalten ausdrücklich nur im gleichgeschlechtlichen Kontext kriminalisiert haben, erklärt Otte: „Wenn ein 19-Jähriger eine Beziehung mit einem 17-Jährigen hatte, konnte er dafür mit bis zu 5 Jahren Gefängnis bestraft werden. Der letzte dieser menschenrechtswidrigen Paragraphen wurde erst 2002 vom Verfassungsgerichtshof aufgehoben. Das bedeutet: Viele der Opfer dieses Unrechts können dadurch noch zu Lebzeiten Genugtuung erfahren.“

Otte dankt Justizministerin Zadić und fordert eine Entschuldigung des Nationalrats

Und während das Gesetz selbst erst beschlossen werden muss, dankt Otte schon jetzt der gesamten Bundesregierung: „Besonders der Einsatz von Justizministerin Alma Zadić, die sich bereits 2020 bei den Strafrechtsopfern als erstes österreichisches Regierungsmitglied entschuldigte, war hier ausschlaggebend. Wir hoffen sehr, dass mit der Rehabilitierung und Entschädigung auch eine Entschuldigung des Nationalrats folgt, denn schließlich hat dieser diese Gesetze erst beschlossen.“