Homosexuelle Initiative (HOSI) Wien

1. Lesben- und Schwulenverband Österreichs

Nicole Fontaine: § 209 ist Menschenrechtsverletzung – Österreich verstößt daher gegen EU-Vertrag

Nicole Fontaine

Klare Worte zu den massiven Menschenrechts- verletzungen an Homosexuellen in Österreich fand die Präsidentin des Europa-Parlaments, die Französin Nicole Fontaine, heute vormittag auf der Pressekonferenz anlässlich der Eröffnung der Europäischen Stelle zu Beobachtung von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit in Wien. Sie unterstrich, dass es sich bei dieser Bestimmung um eine Menschenrechtsverletzung handle und dass Österreich daher gegen den EU-Vertrag verstoße. Dies müsse der Regierung in Wien auch klargemacht werden, hier gehe es nicht um eine Einmischung in innere Angelegenheiten, sondern um die Achtung von Menschenrechten.


LAMBDA-Nachrichten
-Redakteur Kurt Krickler hatte Nicole Fontaine gefragt, welche Maßnahmen das Europa-Parlament zu setzen gedenke, um seiner Forderung nach Aufhebung des menschenrechtswidrigen Paragraphen 209 StGB und nach Freilassung aller deswegen inhaftierter Personen Nachdruck zu verleihen. Ob nicht gegen Österreich ein Verfahren nach Artikel 7 EU-Vertrag (Suspendierung der Stimmrechte eines Mitgliedsstaates) eingeleitet werden müsse, um diese massiven Menschenrechtsverletzungen abzustellen?

„Die HOSI Wien ist über diese klaren Worte der Präsidentin des Europa-Parlaments sehr erfreut“, erklärte dazu Obfrau Waltraud Riegler. „Wir hoffen, daß die österreichische Bundesregierung und der Nationalrat endlich diesen eklatanten Verstoß gegen die Europäische Menschenrechtskonvention beenden wird.“

„Wir werden jedenfalls die verstärkte Aufmerksamkeit des Auslands hinsichtlich der Menschenrechtssituation in Österreich weiterhin dazu benützen, auf die unerträgliche Verletzung unserer Menschenrechte hinzuweisen“, ergänzte Obmann Christian Högl. „Während in der Hofburg die Beobachtungsstelle feierlich eröffnet wurde, sitzen wohl ein Dutzend homosexueller Männer nach wie vor in österreichischen Gefängnissen – verurteilt, mitunter zu mehrjährigen Strafen, aufgrund einer menschenrechtswidrigen Strafrechtsbestimmung!“

Das Europa-Parlament hat erst am 16. März 2000 Österreich – zum fünftenmal übrigens! – in einer Entschließung aufgefordert, § 209 StGB zu streichen, und zum zweitenmal, alle deswegen inhaftierten Gewissensgefangenen unverzüglich freizulassen. Sowohl die Europäische Menschenrechtskommission (1997) als auch der UNO-Menschenrechtsausschuss (1998) haben festgestellt, dass unterschiedliche Altersgrenzen für homo- und heterosexuelle Beziehungen eine Verletzung der Menschenrechte darstellt.

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