Homosexuelle Initiative (HOSI) Wien

1. Lesben- und Schwulenverband Österreichs

Vertreter der HOSI Wien wird mit den drei Weisen zusammentreffen

Kommenden Dienstag wird HOSI-Wien-Generalsekretär Kurt Krickler gemeinsam mit VertreterInnen anderer österreichischer NGOs mit den drei Weisen Martti Ahtisaari, Marcelino Oreja und Jochen Frowein in Heidelberg zusammentreffen.

Krickler ist zudem Vorstandsvorsitzender des europäischen Lesben- und Schwulenverbands ILGA-Europa und vertritt diesen im Leitungsgremium der Plattform europäischer Sozial-NGOs, auf deren Initiative dieses Zusammentreffen österreichischer Nichtregierungsorganisationen mit den drei Weisen zustande gekommen ist. ILGA-Europa ist seit 1998 Mitglied der Plattform.

Die HOSI Wien hat ihr Dossier, das sie den Weisen präsentieren wird, bereits zusammengestellt und wird es am Dienstagvormittag auf ihren Website stellen.

Wiedergutmachung für die homosexuellen NS-Opfer

„Im wesentlichen wird die HOSI Wien drei Punkte vorbringen“, erklärt HOSI-Wien-Obfrau Waltraud Riegler: „zum ersten die nicht erfolgte Wiedergutmachung für die lesbischen und schwulen Opfer des Nationalsozialismus. Die Regierung setzt sich damit über ihre eigene, berühmte Präambel zum Koalitionsprogramm hinweg. Wir fordern in diesem Zusammenhang die Berücksichtigung der wegen ihrer sexuellen Orientierung Verfolgten des Nazi-Regimes im Opferfürsorgegesetz. Ein entsprechender Gesetzesantrag scheiterte zuletzt im Juni 1995 an der Ablehnung von ÖVP und FPÖ.“

Freilassung und Entschädigung aller 209er-Opfer

„Zum zweiten“, ergänzt HOSI-Wien-Obmann Christian Högl, „wird die HOSI Wien natürlich den menschenrechtswidrigen Paragraphen 209 StGB zur Sprache bringen. Laut Europäischer Menschenrechtskommission und laut UNO-Ausschuß für Menschenrechte stellt ein höheres Mindestalter für homo- als für heterosexuelle Handlungen eine Verletzung der Menschenrechtskonventionen dar. In der vergangenen Legislaturperiode, in der ÖVP und FPÖ ja ebenfalls über eine Mehrheit im Nationalrat verfügten, haben die jetzigen beiden Regierungsparteien eine Aufhebung dieses menschenrechtswidrigen Paragraphen trotz der Entscheidungen der dazu berufenen Menschenrechtsorgane bei zwei Abstimmungen verhindert.

Wir fordern die sofortige Abschaffung des § 209, die sofortige Freilassung aller derzeit deswegen inhaftierten Personen und eine Entschädigung für alle, die seit Einführung dieser Bestimmung aufgrund dieser verurteilt und ins Gefängnis gesperrt worden sind. In den fast dreißig Jahren dieses Justiz-Unrechts sind immerhin rund 1.000 Menschen deswegen verurteilt worden – in vielen Fällen wurde ihr ganzes Leben dadurch verpfuscht.“

Homophobe Hetze

„Zum dritten wird die HOSI Wien auch zur Beleuchtung des Wesens der FPÖ beitragen“, meint Waltraud Riegler weiter. „Rassismus und Xenophobie haben ja Geschwister: Sexismus und Homophobie. An der FPÖ kann dieser Zusammenhang am anschaulichsten demonstriert werden. Es gehört zur politischen Natur der FPÖ, Sündenböcke zu schaffen und bestimmte Gruppen auszugrenzen. Dabei hat sich die FPÖ indes nicht auf AusländerInnen, ImmigrantInnen und AsylwerberInnen – oder sog. SozialschmarotzerInnen – beschränkt. FPÖ-PolitikerInnen haben auch gegen Lesben und Schwule gehetzt. Das Muster ist dabei immer dasselbe: Man appelliert an die niedrigsten Instinkte der Menschen statt an ihre Solidarität. Wir haben die ärgsten Ausfälle gegen Lesben und Schwule zusammengestellt und dokumentiert.“

Österreich hätte nie in die EU aufgenommen werden dürfen

„Der Bericht der Weisen wäre eine Chance, Österreichs Menschenrechtsstandards endlich auf europäisches Niveau zu bringen“, erklärt Kurt Krickler. „Österreich hätte mit seinen menschenrechtswidrigen Gesetzen gegen Lesben und Schwule eigentlich gar nie in die EU aufgenommen werden dürfen. Beim Beitritt 1995 bestanden ja zudem noch das Vereins- und das Informationsverbot für Lesben und Schwule (§§ 221 und 220), durch die auch die Grundrechte auf Vereins-, Versammlungs- und Meinungsfreiheit massiv verletzt wurden. Obwohl die EU bereits 1993 ihre sogenannten Kopenhagener Beitrittskriterien verabschiedete, wurden sie auf Österreich leider nicht angewendet. Sie werden jedoch für die neuen Beitrittskandidaten gelten. Das EU-Parlament hat bereits bei zwei Gelegenheiten alle Beitrittsländer aufgefordert, alle strafrechtlichen Sonderbestimmungen gegen Homosexuelle aufzuheben, und festgehalten, einem Beitritt eines Landes, das dieser Aufforderung nicht nachkommt, nicht zustimmen zu wollen. Es wäre absurd und unglaubwürdig, wenn Österreich den § 209 beibehalten kann, während etwa Ungarn, das eine ähnliche homosexuellendiskriminierende Mindestaltersbestimmung wie Österreich hat, vor einem Beitritt diese aufheben muß.“

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