Homosexuelle Initiative (HOSI) Wien

1. Lesben- und Schwulenverband Österreichs

HOSI Wien entschieden gegen jeden Kompromiß beim § 209

„§ 209 ist eine Menschenrechtsverletzung – das sagen nicht nur amnesty international und die Internationale Helsinki-Föderation für Menschenrechte (auch sie kritisiert § 209 in ihrem aktuellen Jahresbericht), sondern auch bereits mehrfach das Europa-Parlament, der Europarat und der UNO-Ausschuß für Menschenrechte“, erklärt HOSI-Wien-Obmann Christian Högl.

„Die Gegner der Abschaffung dieses obsoleten Paragraphen argumentieren immer noch mit ‚Jugendschutz‘. Wir möchten nochmals darauf hinweisen, daß es für Ausnützung eines Autoritätsverhältnisses, Nötigung und Vergewaltigung wie auch für Prostitution gesonderte Bestimmungen gibt, die für Hetero- wie Homosexuelle gleichermaßen eine Strafandrohung vorsehen. Der § 209 ist und war nie eine Schutzbestimmung vor sexuellem Mißbrauch! Er stellt einzig und ausschließlich freiwillige sexuelle Kontakte zwischen Männern unter Strafe“, so Högl weiter.

Keine faulen Kompromisse

„FPÖ-Generalsekretär Peter Westenthaler und ÖVP-Justizsprecherin Maria Fekter kündigen statt der längst fälligen ersatzlosen Streichung eine alternative Lösung an. Das ist für uns völlig inakzeptabel. Wir sind gegen jede Regelung, die nicht eine vollständige Gleichbehandlung Homo- und Heterosexueller bedeutet. Und wir wollen keinen faulen Kompromiß – Stichwort ‚16 für alle‘ –, der zwar am Papier eine Gleichberechtigung bringen, aber eine neuerliche Kriminalisierung bestimmter einvernehmlicher lesbischer – und auch heterosexueller – Beziehungen bedeuten würde“, ergänzt Obfrau Helga Pankratz.

„Wenn Burschen schon seit Jahrhunderten mit 14 für reif genug angesehen werden, sich mit älteren Frauen einzulassen und womöglich Vater zu werden, dann muß man wohl davon ausgehen, daß sie in diesem Alter auch reif genug sind, auch mit volljährigen Männern einvernehmliche sexuelle Beziehungen einzugehen. Außerdem sind Burschen dieser angeblich so schutzbedürftigen Altersgruppe zwischen 14 und 18 selbst schon strafmündig, auch bei Sexualdelikten“, meint Högl weiter. „Die ganze Diskussion, wie sie von ÖVP und FPÖ geführt wird, wirkt daher sehr verlogen. Es drängt sich die Schlußfolgerung auf, daß es ihnen in Wirklichkeit nur um die Ächtung der Homosexualität geht“, führt Högl weiter aus.

Gleichstellung im Ausland bewährt

„14 Jahre ist auch eine in Europa durchaus übliche Altersgrenze, seit über 110 Jahren hat sie sich etwa in Italien für alle sexuellen Orientierungen bewährt“, erklärt HOSI-Wien-Generalsekretär Kurt Krickler. „Niemand wird wohl behaupten wollen, Italien schütze seine Jugendlichen weniger, oder gar, daß sich in Italien aufgrund dieser Regelung in den letzten 110 Jahren die Homosexualität verstärkt verbreitet hätte, was die ÖVP zu befürchten vorgibt.“ Andere Staaten mit einer Mindestaltersgrenze bei 14 Jahren sind Bosnien-Herzegowina, Deutschland, Island, Kroatien, Liechtenstein, Montenegro, Rußland, San Marino oder Slowenien. Manche Länder (Niederlande, Spanien, Vatikan) haben noch niedrigere Mindestaltersgrenzen. Eine ausführliche Übersicht über die Mindestaltersgrenzen in allen europäischen Staaten hat die HOSI Wien zusammengestellt.

Diese Übersicht kann hier als PDF heruntergeladen werden.

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