Homosexuelle Initiative (HOSI) Wien

1. Lesben- und Schwulenverband Österreichs

„Gleich viel Recht für gleich viel Liebe“ – Österreichs Lesben- und Schwulenorganisationen fordern gemeinsam rechtliche Absicherung von PartnerInnenschaften

Gleichgeschlechtliche PartnerInnen sind in Österreich vor dem Gesetz „Fremde“, ihre Beziehung wird nicht einmal als nichteheliche Lebensgemeinschaft rechtlich anerkannt.

Ein/e gleichgeschlechtliche/r Partner/in hat deshalb z. B. kein Zeugnisverweigerungsrecht im Zivil- und Verwaltungsverfahren, kein gesetzliches Erbrecht, keine Möglichkeit des Eintritts in den Mietvertrag im Todesfall des Partners bzw. der Abtretung zu Lebzeiten; er/sie kann für den/die Partner/in keinen Pflegeurlaub nehmen und muß ein zigfaches an Schenkungs- und Erbschaftssteuer entrichten. Die PartnerInnen können nicht einmal gemeinsam eine Eigentumswohnung erwerben.

Weder Rechte noch Pflichten sind gesetzlich geregelt. Der/die gleichgeschlechtliche Lebenspartner/in findet keinerlei Berücksichtigung im Steuerrecht, in der Krankenversicherung, bei der Hinterbliebenen-Versorgung und bei der Familienzusammenführung im Fremdenrecht. Andererseits bleibt beim Bezug von bestimmten Sozialleistungen (wie Notstandshilfe, Sozialhilfe) das Einkommen des Partners/der Partnerin unberücksichtigt, was wiederum der öffentlichen Hand Mehrkosten verursacht.

Einzig einige Bundesländer – wie Wien oder die Steiermark – und private Unternehmen sind von sich aus dazu übergegangen, gleichgeschlechtlichen PartnerInnen in Teilbereichen dieselben Rechte zu gewähren wie verschiedengeschlechtlichen, jedoch ohne rechtliche Grundlage.

Europa heiratet, Österreich sperrt ein

Rechtsinstitute für gleichgeschlechtliche PartnerInnen mit jenen Rechten und Pflichten, wie sie im wesentlichen mit der Ehe verbunden sind, wurden bereits in einigen europäischen Staaten realisiert: etwa in Dänemark, Norwegen, Schweden, Island und den Niederlanden. Wesentliche rechtliche Absicherungen existieren in Frankreich oder in einzelnen spanischen Regionen.

Auch in Österreichs Nachbarländern tut sich einiges: In Deutschland wurde in Anlehnung an das skandinavische Modell ein Lebenspartnerschaftsgesetz beschlossen, in der Schweiz bereitet die Regierung einen Gesetzesentwurf vor, in Ungarn sind gleichgeschlechtliche den verschiedengeschlechtlichen nichtehelichen Lebensgemeinschaften gleichgestellt, in Tschechien, Slowenien, Finnland, Portugal, Luxemburg, Belgien, Spanien und Lettland gibt es parlamentarische Initiativen.

In den Niederlanden wird ab 2001 für gleichgeschlechtliche Paare die Schließung der Zivilehe sowie die gemeinsame Adoption von Kindern möglich sein, wobei das holländische Parlament diese Gesetzesbeschlüsse mit einer überragenden Mehrheit von 109 zu 33 Stimmen verabschiedet hat.

In Österreich tut sich nichts, obwohl das Europäische Parlament und die Parlamentarische Versammlung des Europarats alle Mitgliedsländer aufgefordert haben, gleichgeschlechtliche PartnerInnenschaften rechtlich durch Öffnung der Ehe bzw. Schaffung des Rechtsinstituts der Eingetragene PartnerInnenschaft abzusichern.

Forderungen zur Absicherung gleichgeschlechtlicher PartnerInnenschaften

Vor kurzem haben sich VertreterInnen zahlreicher Schwulen- und Lesbeninitiativen – unter anderem HOSI Linz, HOSI Tirol, HOSI Wien, Homosexuelle und Kirchen (HuK) und Rosalila PantherInnen (Steiermark) – in Graz auf einen Forderungskatalog geeinigt. Darin sind drei zentrale Forderungen enthalten, für deren rechtliche Umsetzung der österreichische Gesetzgeber gewonnen werden soll:

    Zugang für gleichgeschlechtliche Paare zu allen Rechten und Pflichten der Ehe;
    Gleichstellung verschieden- und gleichgeschlechtlicher Lebensgemeinschaften ohne Trauschein;
    Gleichzeitig zügige rechtliche Fortentwicklung von Ehe und Lebensgemeinschaften an den Grundsätzen der persönlichen Selbstbestimmung, der PartnerInnenschaftlichkeit und der Gleichbehandlung.

BügerInneninitiative „Gleich viel Recht für gleich viel Liebe“ im Frühjahr 2001

Unter dem Motto „Gleich viel Recht für gleich viel Liebe“ sollen diese Forderungen im Frühjahr 2001 in Form einer BürgerInnen-Initiative in den Nationalrat eingebracht werden. Das Anliegen richtet sich ausdrücklich an keine bestimmte politische Partei, sondern an Parlament und Regierung. Für die weitere Behandlung im Petitionsausschuß sollen möglichst viele Abgeordnete von Regierung und Opposition gewonnen werden.

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