Homosexuelle Initiative (HOSI) Wien

1. Lesben- und Schwulenverband Österreichs

Wegen § 209 Verfolgte können in Schweden Asyl erhalten

Einwanderungsministerin Maj-Inger Klingvall

Dies teilte die zuständige Einwanderungsministerin Maj-Inger Klingvall im schwedischen Reichstag im Rahmen einer schriftlichen Beantwortung einer entsprechenden parlamentarischen Anfrage des Abgeordneten Tasso Stafilidis von der drittstärksten Fraktion, der Linkspartei (Vänsterpartiet – Exkommunisten), mit.

Der offen schwule Abgeordnete führt die interfraktionelle „Homogrupp“ im Reichstag an, die sich besonders den Anliegen von Lesben und Schwulen widmet.

„Diese Klarstellung ist deshalb so wichtig“, erklärt HOSI-Wien-Obfrau Helga Pankratz, „weil sie den in Österreich durch den immer noch geltenden § 209 schikanierten Männern Aussicht auf Asyl in einem EU-Land gibt. Die EU-Staaten haben nämlich im Asyl-Protokoll zum 1999 in Kraft getretenen Amsterdamer Vertrag vereinbart, Asylanträge von StaatsbürgerInnen anderer Mitgliedsstaaten von vornherein als unbegründet zu betrachten und abzulehnen. Mit den Menschenrechtsverletzungen an Homosexuellen in Österreich konfrontiert, hat Ministerin Klingvall nun ganz klar bestätigt, daß Asylanträge österreichischer Staatsbürger in Schweden auch in Hinkunft auf individueller Basis geprüft und entschieden werden.“

HOSI Wien empfiehlt 209er-Betroffenen, in Schweden um Asyl anzusuchen

„Nach dem sogenannten ‚Gulag‘-Fall des August Sulzer, der wegen § 209 – potentiell lebenslang – in eine Anstalt für abnorme Rechtsbrecher eingewiesen worden war und vergangenen Jänner aufgrund massiven Drucks der HOSI Wien, nicht zuletzt auf den gerichtlichen Sachverständigen, entlassen wurde, sowie nach dem jüngsten unerträglichen Fall, daß einem 209er-Betroffenen der Führerschein entzogen wurde, können wir allen wegen § 209 Verfolgten nur dringend raten, das Angebot Schwedens anzunehmen und dort um Asyl anzusuchen“, erklärt HOSI-Wien-Obmann Christian Högl. „Das ist allemal besser, als in Österreich eine lebenslange Anhaltung in einer Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher zu riskieren oder sich von homophoben Behörden die bürgerliche Existenz auf widerlichste Art und Weise ruinieren zu lassen.“

Gewissensgefangene

„Nachdem die schwedische Außenministerin Anna Lindh in Beantwortung einer weiteren parlamentarischen Anfrage Tasso Stafilidis‘ zum § 209 erklärt hat, daß Gesetze, die Menschen aufgrund ihrer sexuellen Orientierung diskriminieren, inakzeptabel sind und eine Menschenrechtsverletzung darstellen, und nachdem Amnesty International bereits einen wegen § 209 Verfolgten als Gewissensgefangenen adoptiert hat, besteht für uns nicht der geringste Zweifel, daß jedem wegen § 209 Verfolgten in Schweden Asyl gewährt wird“, erklärt HOSI-Wien-Generalsekretär Kurt Krickler. „Unsere schwedische Schwesterorganisation RFSL wäre auch jederzeit bereit, Betroffene bei ihren Asylanträgen zu unterstützen.“

ÖVP und FPÖ tragen die alleinige Schuld

Die HOSI Wien fordert die beiden Regierungsparteien, die für diese unerträgliche und menschenrechtswidrige Situation allein die Verantwortung tragen, auf, im Nationalrat für eine sofortige ersatzlose Streichung des § 209 zu sorgen.

Die beiden parlamentarischen Anfragen an die schwedischen Ministerinnen gehen im übrigen auf das Gespräch der HOSI Wien mit der schwedischen Botschafterin in Österreich, Gabriella Lindholm, zurück – dabei appellierte die HOSI Wien an die schwedische EU-Präsidentschaft, gegen die Menschenrechtsverletzung durch § 209 StGB aufzutreten.

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