Richtlinien für TeilnehmerInnen
Begriffserklärungen:
Die HOSI Wien wird in der Folge als „Veranstalterin“ bezeichnet.
Die teilnehmende Gruppe wird in der Folge als „Teilnehmerin“ bezeichnet.
1. Startgruppen
- Gruppe 1: Fußgruppen, einspurige Fahrzeuge (Motorräder, Fahrräder)
- Gruppe 2: PKW, LKW bis 3,5 t, andere mehrspurige Fahrzeuge (Motorräder, Fiaker [nur von Personen gezogene Kutschen; aus Tierschutzgründen dürfen keine Pferde oder andere Zugtiere eingesetzt werden])
- Gruppe 3: LKW ab 3,5 t
- Gruppe 4: Sattelschlepper ab 7,5 t
- Gruppe 5: sonstige Fahrzeuge über 3,5 t
Die Teilnahme an der Parade ist kostenlos. Bei motorisierter Teilnahme (Gruppen 2–5) ist ein Unkostenbeitrag für Sonderfahrgenehmigungen und weitere Aufwendungen zu leisten.
2. Auflagen zur Teilnahme
Informationen zu den Auflagen und Bestimmungen bei einer motorisierten Teilnahme (Gruppen 2–5) werden nach der Anmeldung übermittelt.
3. Hauptverantwortliche und Abnahme der Behörde bzw. der Veranstalterin
- Gruppe 1 & 2: Die Teilnehmerin hat der Veranstalterin eine hauptverantwortliche Person bekanntzugeben, die sich am Paradentag zu Aufstellungsbeginn (um 12.30 Uhr) beim Infostand am Stadtpark (Parkeingang auf Höhe Dr.-Karl-Lueger-Platz) meldet. Die Abnahme durch die Veranstalterin erfolgt am Parkring um 13:00 Uhr.
- Gruppe 3–5: Die Teilnehmerin hat der Veranstalterin eine hauptverantwortliche Person bekanntzugeben, die sich am Paradentag zu Aufbaubeginn (spätestens 08.00 Uhr) beim Infostand am Parkplatz meldet. Die Abnahme der Behörde bzw. der Veranstalterin erfolgt am Parkplatz um 11:00 Uhr.
4. Aufbau- bzw. Abbauparkplatz
- Gruppe 1: Es gibt keinen gesonderten Bereich dafür.
- Gruppe 2–5: Zum Auf- bzw. Abbau steht ein großer Parkplatz ab 06:00 Uhr zur Verfügung. Auf diesem Parkplatz findet ab 11:00 Uhr die behördliche Abnahme von Ton und Technik durch die Polizei und den Magistrat statt. Es ist daher zwingend notwendig, dass die Tonanlagen und technischen Aufbauten ab 11:00 Uhr einsatzbereit sind. Nach der Fahrt am Ring fährt der Konvoi wieder zum Parkplatz zurück, wo abgebaut werden kann. Sämtlicher Müll darf nicht einfach nur vom Wagen geworfen werden, sondern ist ausnahmlos in die Müllcontainer und die dafür vorgesehene große Abfallmulde zu entsorgen.
5. Wagenpapiere
- Gruppe 1 & 2: Muss keine Fahrzeugdatenmeldung abgeben.
- Gruppe 3–5: Anstelle der Kopie des Zulassungsscheins muss das ordnungsgemäß ausgefüllte Fahrzeugdatenblatt bis spätestens 21 Tage vor der Parade an die Veranstalterin online übermittelt werden, andernfalls kann die behördliche Sonderfahrgenehmigung nicht mehr rechtzeitig erteilt werden. Ohne diese ist eine Teilnahme behördlich untersagt.
6. Securitys
- Front-Security:
Zur Kennzeichnung der einzelnen Blöcke muss jede Teilnehmerin über eine Front-Security („Paraden-Engel“) verfügen, die das von der Veranstalterin bereitgestellte Namensschild voranträgt.Gruppe 1 Gruppe 2 Gruppe 3 Gruppe 4 Gruppe 5 Anzahl 1 1 1 1 1 - Main-Security:
Das sind jene Personen, die mittels Funkgerät mit der Einsatzleitung verbunden sind. Diese Personen sind die „Chefsecurity“ jeder Teilnehmerin.Gruppe 1 Gruppe 2 Gruppe 3 Gruppe 4 Gruppe 5 Anzahl 0 0 1 1 1 Die Teilnehmerin verpflichtet sich daher, ihren Main-Security verbindlich zur Main-Security-Besprechung zu entsenden. Der Besprechungstermin wird voraussichtlich 1–2 Wochen vor der Parade sein. Änderungen werden rechtzeitig schriftlich bekannt gegeben.
- Radstand-Security:
Das sind jene Personen, die neben den Rädern gehen. Jeder Radkasten muss gesichert sein.Gruppe 1 Gruppe 2 Gruppe 3 Gruppe 4 Gruppe 5 Anzahl 0 4 6 8 n.V. Alle Securitys werden von der Teilnehmerin selbst gestellt. Wir ersuchen, die Namen der Securitys über das Online-Meldeformular bekanntzugeben.
Eine Teilnahme von motorisierten Fahrzeugen ist behördlich nur mit der vorgeschriebenen Anzahl an Securitys gestattet.
Sollte während der Parade die Teilnehmerin ohne entsprechende Securitys angetroffen werden, behält sich die Veranstalterin die Verrechnung einer Pönale in der Höhe von € 1.000,00 sowie aller dadurch entstehenden Folgekosten vor.
7. Technische Auflagen
Die Aufbauten auf den Fahrzeugen (auch Luftballons u. dgl.) dürfen 4 Meter ab Bodenhöhe nicht übersteigen. Auf dem Wagen befindliche Personen dürfen während der Parade wegen der Oberleitungen keinesfalls über diese Höhe reichen.
Es sind nur dieselbetriebene Stromgeneratoren behördlich zugelassen. Weiteres muss in unmittelbarer Nähe des Stromgenerators ein 6-kg-Pulverlöscher bzw. ein 5-kg-CO2-Löscher frei zugänglich sein. Der/Die Wagenverantwortliche muss über geeignete Bedienungskenntnisse von Feuerlöschern verfügen und wissen, wo der Feuerlöscher steht.
Die Teilnehmerin hat dafür Sorge zu tragen, dass sämtliche Aufbauten während der gesamten Parade sowie während der Fahrten zwischen Parkplatz und Parade und retour ordentlich verankert und fixiert sind. Auf der Strecke vom Parkplatz zum Ring und zurück ist das Mitfahren von Personen auf der Ladefläche behördlich strengstens untersagt.
Die Musikanlagen werden plombiert und dürfen nicht mehr als 80 Dezibel Schallleistung erbringen. Die Teilnehmerin haftet für jegliche Folgen der Nichtbeachtung.
Das Tanzen auf Wagendächern (ausgenommen PKW) bzw. Stromgeneratoren stellt ein sehr großes Sicherheitsrisiko dar und ist daher strengstens verboten und wird ausnahmslos mit einer Pönale von € 1.000,00 geahndet.
8. Sponsoring
Die Firmenlogos auf den Wägen, auf Transparenten oder sonstigen Werbeflächen dürfen maximal eine Gesamtfläche von 10 m² einnehmen, und es dürfen nicht mehr als sechs Logos auf einem Wagen angebracht werden. Der Einsatz von Promotionteams bzw. das Verteilen von Give-Aways bedarf der ausdrücklichen Zustimmung der Veranstalterin.
9. Getränke- und/oder Speisen-Verkauf
Der Verkauf von Getränken und Speisen ist verboten.
10. Müllvermeidung, Abfallentsorgung
- Gruppen 1-5: Die Teilnehmerin verpflichtet sich, Abfall zu vermeiden und anfallenden Müll ordnungsgemäß zu sammeln und zu entsorgen.
- Gruppe 3-5: Die Teilnehmerin trägt dafür Sorge, dass der Parkplatz nach dem Auf- und Abbau gesäubert hinterlassen wird. Andernfalls werden die anfallenden Reinigungskosten
in Rechnung gestellt.
11. Moment des Gedenkens
Um 16 Uhr findet im Gedenken an die Opfer von HIV/AIDS und von homophober und transgenderfeindlicher Gewalt der „Moment des Gedenkens“ statt. Die Teilnehmerin verpflichtet sich, zu diesem Zeitpunkt für eine Minute ihre Soundanlagen abzudrehen und gegebenenfalls eine von der Veranstalterin zur Verfügung gestellte Audio-CD mit einer entsprechenden Durchsage abzuspielen. Hier ist den Anweisungen der Main-Securitys unbedingt Folge zu leisten.
12. Meldungen der Teilnehmerin an die Veranstalterin
Folgende Meldungen muss die Teilnehmerin fristgerecht (siehe „wichtige Termine“) an die Veranstalterin durchführen:
- Fahrzeugdatenmeldung
- Securitymedlung
Alle diese Meldungen sind ausschließlich über die Online-Formulare unter http://www.hosiwien.at/regenbogenparade/teilnahme/formulare/ durchzuführen. Andere Formen der Übermittlung werden nicht anerkannt und können nicht bearbeitet werden..
13. Gerichtsstand
Als Gerichtsstand für Streitigkeiten aus dieser Vereinbarung gilt Wien als vereinbart.




