Homosexuelle Initiative (HOSI) Wien

1. Lesben- und Schwulenverband Österreichs

HOSI-Wien-Appell an Bundespräsident Thomas Klestil: Der Ernennung Korineks zum VfGH-Präsidenten nicht zustimmen!

Der Bundespräsident soll für eine Rehabilitierung der Justizopfer sorgen.

„Wir haben heute in einem Schreiben Bundespräsident Thomas Klestil ersucht, er möge dem Vorschlag der Regierung, Karl Korinek zum Präsidenten des Verfassungsgerichtshofs zu bestellen, seine Zustimmung verweigern“, erklärt HOSI-Wien-Obfrau Helga Pankratz. „Korinek gehört bekanntlich zu jenen Richtern, die 1989 den menschenrechtswidrigen Paragraphen 209 StGB als verfassungskonform bestätigten. In der Folge sind rund 250 Menschen aufgrund dieser Bestimmung ins Gefängnis gesteckt worden.“ (Siehe unsere Aussendung vom 2. Oktober 2002)

„In unserem Appell an Klestil betonen wir“, ergänzt Obmann Christian Högl, „daß die Ernennung Korineks nicht nur ein Schlag ins Gesicht dieser 250 Opfer, an deren unermeßlichem Leid Korinek Mitschuld trägt, sondern auch ein fatales Signal wäre, daß jemand trotz seiner Mitverantwortung an einem derartigen rechtsstaatlichen Desaster weiter die Karriereleiter hinaufsteigen kann, statt zur Rechenschaft gezogen zu werden.“

Österreichs HöchstrichterInnen zählen zu den am häufigsten von Straßburg korrigierten!

„Daß jemand wie Korinek, der als Verfassungsrichter die Menschenrechte von Lesben und Schwulen derart mit Füßen getreten hat, dafür auch noch belohnt wird, würde das Vertrauen vieler Menschen in den Rechtsstaat massiv erschüttern“, fürchtet Pankratz. „Es gibt sicherlich viele geeignetere RichterInnen mit einem moderneren Menschenrechtsverständnis als Korinek. Es ist ohnehin höchste Zeit, daß Österreichs Höchstgerichte mit fortschrittlicheren RichterInnen besetzt werden. Es kommt wohl nicht von ungefähr, daß Österreich unter den 43 Mitgliedsstaaten des Europarats zu den am häufigsten vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg verurteilten Ländern zählt. Österreichs HöchstrichterInnen zählen aufgrund ihrer restriktiven Auslegung der Menschenrechte damit zu den am häufigsten korrigierten in ganz Europa. Das sollte Bundespräsident Klestil bei den anstehenden Nachbesetzungen im VfGH bedenken!“

Schreibe einen Kommentar