Homosexualität darf kein Grund zur Entlassung aus der Armee sein
Medienaussendung der Homosexuellen Initiative (HOSI) Wien vom 27. September 1999
Heute morgen hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg sein Urteil in der Beschwerde von vier britischen Lesben und Schwulen gegen ihre Entlassung aus der britischen Armee wegen ihrer Homosexualität bekanntgegeben.
Der Gerichtshof hat entschieden, daß eine derartige Entlassung eine Verletzung der Europäischen Menschenrechtskonvention darstellt. Großbritannien muß daher sein Beschäftigungsverbot für Lesben und Schwule in der Armee aufheben, die vier Beschwerdeführer müssen von der Regierung für die ihnen widerfahrene Diskriminierung entschädigt werden.
„Das muß natürlich auch Konsequenzen fürs österreichische Bundesheer haben“, erklärt HOSI-Wien-Obmann Christian Högl zu dieser denkwürdigen Entscheidung. „Das Bundesheer hat ja dieselbe Politik: Offen Schwule werden im Bundesheer nicht geduldet, sie haben keine Chance, über den Präsenzdienst hinaus eine berufliche Karriere zu beginnen.“
Bundesheer muß Diskriminierung von Schwulen beenden
„Will Österreich nicht ebenfalls eine Verurteilung durch den Gerichtshof in Straßburg und damit Entschädigungszahlungen aus Steuergeldern an Betroffene riskieren“, ergänzt HOSI-Wien-Obfrau Waltraud Riegler, „muß das Bundesheer seine bisherige Personalpolitik sofort entsprechend ändern. Wir fordern daher die Bundesregierung und insbesondere Verteidigungsminister Werner Fasslabend auf, dafür zu sorgen, daß Homosexualität keinen Grund mehr darstellt, nicht in den Heeresdienst aufgenommen bzw. aus diesem ausgeschlossen zu werden. Darüber hinaus ist dafür zu sorgen, daß homosexuelle Bundesheerangehörige in ihren Karrierechancen nicht behindert werden.“
Eintrag aus der Rubrik Medienaussendungen










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