Großbritannien gleicht Mindestalter an – ÖVP und FPÖ treten Menschenrechte von Schwulen mit Füßen

Medienaussendung der Homosexuellen Initiative (HOSI) Wien vom 30. November 2000

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„Heute, 30. November 2000, wird die Regierung Tony Blairs den sogenannten Parliament Act anwenden, um gegen den Widerstand des Oberhauses das menschenrechtswidrige Mindestalter für homosexuelle Beziehungen unter Männern von 18 Jahren auf das allgemeine Mindestalter von 16 Jahren herabzusetzen“, erklärt HOSI-Wien-Obfrau Waltraud Riegler.

„Insgesamt dreimal hat das Unterhaus einer entsprechenden Reform bereits zugestimmt, aber ebenso oft scheiterte diese am Widerstand des House of Lords.“

Labour-Regierung nimmt Menschenrechte ernst

„Jetzt kann die Regierung aufgrund des Parliament Act eine Art Beharrungsbeschluß fassen und die Gesetzesnovelle auch ohne die Zustimmung des im übrigen nicht demokratisch gewählten Oberhauses beschließen“, ergänzt HOSI-Wien-Obmann Christian Högl. „Die Labour-Regierung kommt mit diesem Beschluß einer Entscheidung der Europäischen Menschenrechtskommission aus dem Jahre 1997 nach, derzufolge jegliches unterschiedliche Mindestalter für homo- und heterosexuelle Beziehungen eine Verletzung des Artikels 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention darstellt.“

ÖVP und FPÖ verhindern Durchsetzung der Menschenrechte in Österreich

„Obwohl diese Entscheidung der Menschenrechtskommission seit 1997 auch der ÖVP und FPÖ bekannt ist, verhindern diese beiden Parteien nach wie vor die Aufhebung des menschenrechtswidrigen Paragraphen 209“, meint HOSI-Wien-Generalsekretär Kurt Krickler. „Damit hat sich Österreich nicht nur zum Schlußlicht in Europa gemacht, das in dieser Frage schon längst von den meisten ehemaligen Ostblockländern überholt wurde, sondern damit beweisen die konservativen PolitikerInnen – wie in Großbritannien –, daß ihnen die Menschenrechte und Entscheidungen der zuständigen Menschenrechtsorgane völlig egal sind, wenn ihnen diese nicht in ihren ideologischen Kram passen.“

Freilassung aller sexualpolitischen Gewissensgefangenen
Entschädigung für alle 1000 Inhaftierten

Die HOSI Wien fordert daher neuerlich, § 209 StGB sofort ersatzlos zu streichen und alle deswegen inhaftierten Gefangenen unverzüglich freizulassen. Eine Forderung, die bereits vom UNO-Ausschuß für Menschenrechte und mehrfach auch vom Europäischen Parlament und von der Parlamentarischen Versammlung des Europarats an Österreich gerichtet worden ist. Außerdem verlangt die HOSI Wien eine Wiedergutmachung und Entschädigung für die rund 1000 Personen, die in den letzten 30 Jahren aufgrund dieser menschenrechtswidrigen Bestimmung ins Gefängnis geworfen wurden.

Eintrag aus der Rubrik Medienaussendungen

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