Homosexuelle Initiative (HOSI) Wien

1. Lesben- und Schwulenverband Österreichs

„Gleichbehandlung auf österreichisch“

Während die Beschlussfassung des neuen Tierschutzgesetzes auf großes Medienecho stieß, ist das ebenfalls diese Woche verabschiedete neue Gleichbehandlungsgesetz, durch das Menschen nicht nur vor Diskriminierung aufgrund des Geschlechts, sondern nun auch aus Gründen der ethnischen Zugehörigkeit, der Religion oder Weltanschauung, des Alters und der sexuellen Orientierung geschützt werden sollen, den Medien kaum einer Erwähnung wert gewesen.

Fast vier Jahre hat es gedauert, bis Österreich die beiden Antidiskriminierungsrichtlinien, denen es bereits im Jahr 2000 auf europäischer Ebene zugestimmt hat, nun in österreichisches Recht umgesetzt hat. Von einer hohen Priorität dieses Themas kann man in diesem Zusammenhang wohl nicht sprechen. In Bezug auf Diskriminierung von Menschen mit Behinderungen ist ein entsprechendes Gesetz nach wie vor ausständig.

Entgegen den Erwartungen vieler Nichtregierungsorganisationen findet sich im nun beschlossenen Gesetzestext doch die eine oder andere Forderung der Zivilgesellschaft wieder. Das erscheint umso erstaunlicher, als die Verhandlungen – bis auf eine nichtöffentliche Anhörung von ExpertInnen im Gleichbehandlungsausschuss – hinter verschlossenen Türen stattgefunden haben. Besonders erfreulich erscheint in diesem Zusammenhang, dass das Gesetz auf den von engagierten Vereinen gegründeten „Klagsverband“ verweist, der Personen bei der gerichtlichen Geltendmachung ihres Rechts auf Nichtdiskriminierung unterstützt. Dadurch wurde einer vehementen Forderung der NGOs nachgekommen. Auch der von diesen problematisierte Begriff der „Rasse“ ist erfreulicherweise weggefallen.

Vielen andern Einwänden wurde jedoch nicht Rechnung getragen. So werden durch das Gesetz verschiedene Schutzniveaus und Opferkategorien eingeführt, indem außerhalb der Arbeitswelt das Diskriminierungsverbot nur bezüglich Benachteiligungen aufgrund der ethnischen Zugehörigkeit gilt. Wenn auch die beiden Richtlinien diesen unterschiedlichen Geltungsbereich vorgeben, so darf dabei nicht vergessen werden, dass es sich hierbei lediglich um einen politischen Kompromiss der 15 Mitgliedsstaaten handelt, der bloße Mindeststandards festlegt. Aus dem Blickwinkel der Menschenrechte lässt sich keine nachvollziehbare Begründung finden, warum Menschen nicht den gleichen Schutz vor Diskriminierungen wegen ihrer Religion oder sexuellen Orientierung finden sollen wie wegen ihrer ethnischen Herkunft.

Die Bestimmung bezüglich der Verschiebung der Beweislast zugunsten der klagenden Partei, die sich gegen diskriminierende Benachteiligungen gerichtlich zur Wehr setzt, ist wohl sogar für die meisten Rechtskundigen in Österreich unverständlich, umso mehr für etwaige Opfer bzw. TäterInnen von Diskriminierung.

Auch der Forderung einer wirklich unabhängigen Ombudsinstitution, die ausschließlich dem Parlament verantwortlich und budgetär ihren Aufgaben entsprechend ausgestattet ist, wurde nicht nachgekommen. Darüber hinaus erscheint die Durchschlagskraft einer Gleichbehandlungskommission, deren Mitglieder intransparent ausgewählt und für ihre Tätigkeit nicht entsprechend entlohnt werden, mehr als fraglich.

Um Diskriminierung in Österreich nachhaltig zu bekämpfen, wäre es nicht nur notwendig, tatsächlich abschreckende Sanktionen einzuführen, sondern auch ein Umdenken in der Bevölkerung zu fördern: Diskriminierung schadet nicht nur den Personen, gegen die sie sich richtet, sondern der Gesellschaft als Ganzes und nicht zuletzt dem Ruf Österreichs.

BIM – Ludwig Boltzmann Institut für Menschenrechte
ZARA – Beratungsstelle für ZeugInnen und Opfer von Rassismus
Homosexuelle Initiative (HOSI) Wien

Rückfragehinweis:
BIM: Constanze Pritz, Tel.: (01) 4277-27445
ZARA: Dieter Schindlauer, Tel.: (01) 9610585 18 oder 0676-6337866
HOSI Wien: Kurt Krickler, Tel.: (01) 545 13 10 oder 0664-57 67 466

Schreibe einen Kommentar