Homosexuelle Initiative (HOSI) Wien

1. Lesben- und Schwulenverband Österreichs

„A letter to the Stars“ – Heldenplatz Wien
Statement der Obleute der HOSI Wien

Flankiert von einer Schülerin und einem Schüler, die jeweils eine symbolische weiße Rose trugen, sprachen Christian und Helga im Gedenken für die homosexuellen Opfer des NS-Regimes.

HELGA: Wir stehen hier für einige tausend österreichische Opfer des NS-Regimes, die eingesperrt, gequält und in vielen Fällen ermordet wurden, weil sie Frauen waren, die Frauen liebten und Männer, die Männer liebten – also aufgrund ihrer sexuellen Orientierung.

CHRISTIAN: Lesben und Schwule galten den Nazis als „bevölkerungspolitische BlindgängerInnen“, die nichts zur Fortpflanzung der so genannten „arischen Rasse“ beitragen würden. Die systematische Ausrottung der Homosexualität und damit der homosexuellen Männer und Frauen war von Anfang an erklärtes Ziel des Nazi-Regimes.
Wie viele Österreicherinnen und Österreicher wegen ihrer sexuellen Orientierung verhaftet, eingesperrt und ermordet wurden, wissen wir nicht exakt. Die meisten der Männer wurden anstatt oder nach ihrer von einem Gericht verhängten Gefängnisstrafe in ein Konzentrationslager verschleppt, wo sie durch einen rosa Winkel gekennzeichnet wurden und wo viele von ihnen starben.

H: Lesbische Frauen kamen auch ohne Verurteilung nach dem Homosexualitätsparagraphen ins KZ. Häufig wurden sie als so genannte „Asoziale“ eingestuft, mussten den schwarzen Winkel tragen und das schwere Schicksal dieser Häftlingsgruppe erleiden.

CH: Weil Homosexualität in Österreich vor dem Anschluss und noch bis 1971 verboten war, gelten die homosexuellen NS-Opfer für die Politik bis heute als „gewöhnliche Kriminelle“. Also solche haben sie im Gegensatz zu den anderen Opfergruppen keinen Rechtsanspruch auf Entschädigung nach dem Opferfürsorgegesetz – nicht einmal für die KZ-Haft nach Verbüßung der von einem Gericht verhängten Gefängnisstrafe.

H: Dies hat nun auch die HistorikerInnenkommission in ihrem Schlussbericht kritisiert: KZ-Haft kann in keinem Fall als rechtsstaatliche Maßnahme nach österreichischem Recht betrachtet werden.

CH: Leider scheiterte bisher eine entsprechende Änderung des Opferfürsorgegesetzes am erbitterten Widerstand von ÖVP und FPÖ im Nationalrat – zuletzt noch im Vorjahr. Diese Parteien sind offenbar noch heute der Ansicht, dass Homosexuelle ihre Anhaltung, Folterung und Ermordung im KZ rechtmäßig verdient haben.
Es ist höchst an der Zeit, dass sich hier etwas ändert und die Anerkennung der schwulen und lesbischen KZ-Häftlinge im OFG erfolgt.

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