Homosexuelle Initiative (HOSI) Wien

1. Lesben- und Schwulenverband Österreichs

Österreich gewährt homosexuellen Iranern Asyl

Homosexuelle sind im Iran von Verfolgung bedroht.

„Vorige Woche wurde einem schwulen Paar aus dem Iran politisches Asyl in Österreich gewährt“, berichtet Bettina Nemeth, Obfrau der HOSI Wien, die sich im Verfahren für die beiden eingesetzt hatte. „Homosexualität ist im Iran verboten und mit der Todesstrafe bedroht. Trotzdem hatte das Bundesasylamt die Anträge der beiden im Oktober 2003 in erster Instanz abgelehnt, wogegen die beiden Berufung eingelegt haben.“

„Diese wurde von der HOSI Wien durch eine umfassende Stellungnahme unterstützt und ergänzt. Der Unabhängige Bundesasylsenat schloss sich unseren Argumenten an, hob den Bescheid im Februar 2005 schließlich auf und verwies die Sache zur neuerlichen Verhandlung und Erlassung eines neuen Bescheids ans Bundesasylamt zurück. Dieses hat nun vergangene Woche den Asylanträgen stattgegeben, was uns sehr freut.“

„Es ist nicht das erste Mal, dass wegen ihrer sexuellen Orientierung Verfolgten in Österreich Asyl gewährt worden ist“, erklärt HOSI-Wien-Obmann Christian Högl. „Alle drei von der HOSI Wien in der Vergangenheit betreuten Fälle sind positiv ausgegangen, wobei der erste aus dem Jahr 1984 datiert. Bei diesen drei Fällen handelte es sich ebenfalls um zwei Iraner und einen Rumänen. Österreich ist im übrigen einer der wenigen Staaten, die verfolgten Homosexuellen Asyl gewähren. Darüber hinaus wurde – nach entsprechendem Lobbying der HOSI Wien – bereits in den Erläuterungen zum Asylgesetz 1991 ausdrücklich festgehalten, dass verfolgte Lesben und Schwule unter einen der fünf in der Genfer Flüchtlingskonvention angeführten Verfolgungsgründe fallen können, nämlich unter ‚Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe‘.“

„Die beiden Iraner sind inzwischen zum christlichen Glauben übergetreten, haben sich taufen und ihre Partnerschaft in einer evangelischen Pfarre in Wien auch segnen lassen“, berichtet HOSI-Wien-Generalsekretär Kurt Krickler, der bei dieser Segnung auch als Trauzeuge für einen der beiden fungierte.

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